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Carport aus München - 09.02.2016

Bauvorschriften Carport

Bauvorschriften Carport Auch wenn es für die meisten Bauherren ein leidiges Thema ist, so müssen tatsächlich beim Bau eines Carports die vorgegebenen Bauvorschriften beachtet werden. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben. Selbst, wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, kann es sein, dass Sie eine Bauanzeige abgeben müssen oder aber die zuständige Gemeinde besteht auf die Einhaltung von bestimmten Regeln. Auch wenn Sie sich also mit Papierkram und Behördengängen herumschlagen müssen, diesen Weg sollten Sie nicht versuchen zu umgehen.

Bauvorschriften und Co.

Sie dürfen Sie schon mal freuen, wenn Sie in einem Bundesland ansässig sind, wo weder eine Bauanzeige noch eine Baugenehmigung gefordert werden. Doch auch hier blieben dann immer noch etwaige Regeln oder Vorschriften der jeweiligen Gemeinde zur Nutzung der Grundstückfläche. Außerdem sind da noch Denkmalschutz, Umweltschutz und der generelle Abstand von 3m zum Nachbargrundstück (kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen), die beachtet werden müssen.

Keiner Genehmigung bedarf es in den nachfolgenden Bundesländern: Berlin- 30qm, Baden-Württemberg- 40qm, Saarland- 36qm, Hessen- 40qm. Die Angaben beziehen sich hierbei auf die Grundfläche. In Rheinland-Pfalz und Brandenburg hingegen sind es 50 Kubikmeter umbauter Raum.

In folgenden Bundesländern wird eine Bauanzeige gefordert: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein.

Eine Baugenehmigung für den geplanten Carport wird in Hamburg, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen benötigt.

Natürlich können sich die jeweiligen Bauvorschriften eines Bundeslandes auch ändern. Um sicherzugehen sollten Sie sich beim zuständigen Bauamt vor Ort Auskunft über den aktuellen Stand geben lassen. Außerdem erfahren Sie dort auch gleich, welche Unterlagen Sie dann in jedem Fall benötigen, wenn ein Genehmigungsverfahren oder eine Bauanzeige gefordert werden.

Auf ein offenes Wort mit den Nachbarn

Wenn Sie sich über die behördlichen Voraussetzungen informiert und alles auf den Weg gebracht haben, sollten Sie schon an einen weiteren Punkt denken, bevor Sie sich mit der eigentlichen Planung des Projektes Carport oder Garage auseinandersetzen- Ihre Nachbarn. Auch wenn Sie noch so ein gutes Verhältnis mit Ihren Nachbarn pflegen, sollten Sie diese doch vorab schon in Ihr Vorhaben einweihen. Schnell kann solch ein Unterstand zum Streitfall werden. Wenn sich einer Ihrer Nachbarn von der Garage oder dem Carport auf Ihrem Grundstück gestört fühlt, kann er Beschwerde einreichen. Neben der zusätzlichen nervlichen Belastung, kann dies sowohl materielle Konsequenzen in Form einer Geldbuße nach sich ziehen oder aber im schlimmsten Fall müssen Sie Ihren bereits errichteten Unterstand wieder abreißen.

Beugen Sie diesen Faktoren vor, indem Sie Ihre direkte Umgebung in Ihre Pläne einweihen. Oftmals schlagen persönliche Worte eine Brücke und es sind nur ein paar Minuten, die Sie investieren müssen.

Ein Profi kann Sie unterstützen

Bevor es also an die eigentliche Planung, wie Größe, Optik oder Budget geht, sollten die baulichen Vorschriften erfragt werden. Nur so verhindern Sie, dass Sie im Nachhinein Ärger und Stress mit dem von Ihnen erstellten Unterstand haben. Sie schonen damit nicht nur Ihren Geldbeutel. Schließlich ist in Ihrem angedachten Budget nicht unbedingt eine zusätzliche Summe solche Situationen eingeplant. Nutzen Sie Ihr Geld lieber für Ihren Carport oder Ihre Garage. Dann haben Sie auch auf lange Sicht Freude daran.

Nicht nur bei der Planung und Umsetzung vereinfachen Ihnen Profis Ihr Bauvorhaben. Fachfirmen kennen sich auch in Bezug auf die Bauvorschriften bestens aus und können Ihnen helfen, all Dinge schon im Vorfeld zu erledigen. So können Sie sich ganz entspannt auf das eigentliche Vorhaben konzentrieren. Außerdem sparen Sie Zeit und schonen Ihre Nerven. Wir von Biber Carport-München sind jederzeit gerne für Sie da.

Stand 02/2016 - Rechtliche Angaben ohne Gewähr



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